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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Hundehotels LIEBLINGSPLATZPDF-Download

§ 1 Geltungsbereich: Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Betreuung von Hunden sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ im Rahmen der zeitweisen Betreuung des Hundes.

§ 2 Begriffsbestimmungen: (1) Hundehotel bedeutet einen mehrtägigen Aufenthalt des Hundes, wobei der Hund über Nacht in der Betreuung des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ verbleibt. (2) Tagesbetreuung bedeutet, dass der Hund am selben Tag während der Öffnungszeiten gebracht und abgeholt wird und nicht über Nacht in der Betreuung des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ verbleibt.

§ 3 Beratungsgespräch/Buchung: (1) Der Hundehalter wird über die Unterbringung und Haltung in dem Hundehotel durch das Beratungsgespräch des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ eingehend informiert. Details, Zeiten, Konditionen und Kosten ggf. mit Zusatzkosten werden im Betreuungsvertrag festgelegt. (2) Der Besuch des HUNDEHOTELS ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. (3) Jegliche Besonderheiten, wie Verpflegung, medizinische Versorgung sind durch den Hundehalter vor Aufnahme des Hundes ausdrücklich anzugeben. Der Hundehalter trägt dafür Sorge, dass alle Arbeitsmittel wie Futter, Medikamente, Pflegeutensilien, Halsband, Futter etc. rechtzeitig mit der Abgabe des zu betreuenden Hundes zur Verfügung gestellt werden. Reicht das Futter nicht, wird je nach Futtermenge und Art ein Aufschlag berechnet. Bei einer Tagesbetreuung ist keine Fütterung vorgesehen, wenn sie gewünscht ist, muss dies bei Vertragsabschluss angegeben werden. (4) Physische und psychische Besonderheiten oder Störungen des zu betreuenden Hundes sowie der Verdacht darauf, insbesondere aggressive oder ängstliche Verhaltensauffälligkeiten sind dem Hundehotel bei der Buchung mitzuteilen. (5) Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ kann leider nicht auf ein spezielles Training wie Leinenführigkeit eingehen. Mit eventuell entstehenden Trainingsrückschritten durch den Aufenthalt im Hundehotel LIEBLINGSPLATZ erklärt sich der Hundehalter einverstanden. (6) Der Halter bestätigt, dass alle Informationen bezüglich des Hundes vollständig und wahrheitsgetreu sind.

§ 4 Vertragspartner/-abschluss: (1) Vertragspartner ist das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ und der Eigentümer/Halter des Hundes (im folgenden Kunde genannt). Hat ein Dritter für den Kunden im Folgenden bestellt, haftet er dem Hundehotel LIEBLINGSPLATZ gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hundebetreuungsvertrag, auch wenn LIEBLINGSPLATZ keine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. (2) Die Anmeldung des Hundes kann persönlich, telefonisch, über WhatsApp oder per E-Mail erfolgen. (3) Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ bestätigt dem Kunden die Anmeldung schriftlich, telefonisch oder persönlich und teilt die anfallenden Kosten für die vom Kunden bei Anmeldung gewünschten Leistungen mit. (4) Der Vertrag zwischen dem Hundehalter/Kunden des in das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ gegebenen Hundes kommt erst zustande, wenn das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ dem Kunden die Reservierung bestätigt, die Kosten der gebuchten Leistungen mitteilt, und der Kunde diese mitgeteilten Kosten innerhalb einer Frist von einer Woche nach Bestätigung der Reservierung und Mitteilung der Kosten vollständig zahlt. (5) Erfolgt innerhalb dieser Frist keine vollständige Zahlung durch den Kunden, kommt ein Vertrag nicht zustande und die Reservierung entfällt. (6) Erfolgt die Zahlung verspätet, stellt dies ein neues Angebot durch den Kunden dar. Ein Vertrag kommt bei einer verspäteten Zahlung nur zustande, wenn das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ dem Kunden gegenüber bestätigt, den Hund in die gewünschte Betreuung aufzunehmen. Kann eine Betreuung im gewünschten Zeitraum nicht erfolgen, ist das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ verpflichtet, dies dem Kunden innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen und das Vertragsangebot abzulehnen. In diesem Fall ist die geleistete Zahlung vom Hundehotel an den Kunden zu erstatten. (7) Hunde, die noch nicht im Hundehotel LIEBLINGSPLATZ zur Betreuung waren, müssen vor einem mehrtägigen Aufenthalt für einen Probetag im Hundehotel angemeldet werden, an dem entschieden wird, ob der Hund für einen längeren Aufenthalt physisch und psychisch in der Lage ist. (8) Die Anmeldung zur Tagesbetreuung muss einen Tag vor Abgabe des Hundes erfolgen. Ein Vertrag kommt bereits mit der Bestätigung des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ, den Hund am gewünschten Tage in die Tagesbetreuung aufzunehmen, zustande. Die gewünschten Leistungen sind vom Kunden bei Abgabe des Hundes im Voraus zu bezahlen. Erfolgt keine Zahlung ist das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ berechtigt, die Aufnahme des Hundes zu verweigern.

§ 5 Leistungen: (1) Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten, den Hund bei Abgabe in die Obhut zu nehmen und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. (2) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die Betreuung des Hundes und die vom Kunden für den Hund in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hundehotels an Dritte. (3) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der von dem Hundehotel LIEBLINGSPLATZ allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. (4) Die Preise können vom Hundehotel LIEBLINGSPLATZ ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der zu betreuenden Hunde und/oder Zimmer, der Leistungen des Hundehotels oder der Betreuungsdauer des Hundes wünscht und das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ dem zustimmt.

§ 6 Freier Auslauf: Während der vereinbarten Aufenthaltsdauer gewährleistet das Hundehotel dem in die Obhut gegebenen Hund ausreichend betreuten Freilauf auf den Indoor-, und oder Outdoorflächen zu verschaffen. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass sein Hund dort ohne Leine geführt wird und übernimmt die Haftung für alle damit in Verbindung stehenden Risiken. Mit der Angabe sozialverträglich, willigt der Hundehalter ein, dass sein Hund mit anderen Hunden freien Auslauf auf dem Gelände bekommt.

§ 7 Impfungen, Krankheiten und Tod: (1) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ, dass dieser über einen gültigen, seinem Alter entsprechenden, aktuellen Impfschutz verfügt. Hierzu gehören Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose, Parvovirose und Tollwut, die weniger als ein Jahr und mindestens 4 Wochen alt sind. Impfungen gegen Zwingerhusten sind erwünscht. Der gültige, deutsche Impfausweis mit den eingetragenen notwendigen Vorsorgeimpfungen ist bei Abgabe des zu betreuenden Hundes vorzulegen und wird im Hundehotel LIEBLINGSPLATZ hinterlegt. (2) Besitzt der in das Hundehotel gegebene Hund nicht die aufgeführten Impfungen, ist das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ berechtigt, von dem Betreuungssvertrag zurückzutreten oder die Impfungen zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € (s. § 13) auf Kosten des Hundehalters nachzuholen. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Impfungen, gehen zu Lasten des Hundehalters. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus.

(3) Der Hundehalter versichert bei Abgabe seines Hundes in das Hundehotel außerdem, dass dieser gesund und frei von Parasiten und ansteckenden Krankheiten für andere Personen oder Tiere ist und innerhalb der letzten 4 Wochen eine Spot On Zecken-/ Flohprophylaxe erhalten hat, sowie in den letzten 3 Monaten gegen Bandwürmer und Rundwürmer entwurmt wurde. Dies ist durch eine Bestätigung eines Tierarztes zu belegen. Ansonsten behält es sich das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ vor, den Hund kostenpflichtig zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 € (s. § 13) mit den entsprechenden Mitteln zu behandeln. Folgeschäden vertraglich zugesicherter Prophylaxen gehen zu Lasten des Hundehalters. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ übernimmt hierfür keine Gewähr und schließt jeden Schadensersatz hierzu aus. (4) Der Verdacht auf eine Erkrankung oder das Wissen über eine chronische Erkrankung bzw. Behinderung des zu betreuenden Hundes und evtl. bestehende Therapien sind ausdrücklich vom Hundehalter bei der Buchung bekannt zu geben. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ übernimmt keine Haftung für kranke Hunde und deren Folgen. Bringt der Hund eine ansteckende Krankheit oder einen Parasitenbefall mit, trägt der Eigentümer dieses Hundes die dadurch entstandenen Kosten wie Desinfektion und Mitbehandlung angesteckter Hunde und Personen oder anderer Tiere. Trotz aller Prophylaxe kann es in Ausnahmefällen zu einer Ansteckung mit Parasiten kommen. Für diesen Fall kann von dem Hundehotel LIEBLINGSPLATZ keine Haftung übernommen werden. (5) Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ übernimmt keine Garantie für die Gesundheit des zu betreuenden Hundes. Der Hundehalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder sonstige Dritte bei Erkrankung oder deren Abklärung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung seines Hundes erfolgen sollen. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ ist berechtigt einen Tierarzt oder Dritten eigener Wahl mit der Behandlung zu beauftragen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Hundehalter übernommen. (6) Verstirbt ein Hund durch Krankheit oder Unfall etc. kann mit Ausnahme von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kein Schadensersatz verlangt werden. In anderen Fällen wird der Schadensersatz auf 1.000.000 € beschränkt. Auf Wunsch, wird das Hundehotel einen Tierarzt nach Wahl des Hundehalters beauftragen, um die Todesursache festzustellen. Die entstehenden Kosten dafür gehen in vollen Umfang zu Lasten des Hundehalters.

§ 8 Läufige Hündin: Der Hundehalter ist verpflichtet, das Hundehotel darüber zu informieren, dass seine Hündin läufig ist bzw. während des Aufenthalts wird. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ berechnet hierfür eine Zusatzleistung von 5 € pro Tag. Sollte der Hundehalter eine läufige Hündin in die Hundepension geben bzw. eine Hündin, die während des Aufenthaltes läufig wird, und dieses dem Hundehotel LIEBLINGSPLATZ verschweigen, wird für die dann auftretenden Folgen (Deckung der Hündin während der Aufenthaltszeit) keine Haftung übernommen. Die hierbei entstehenden Kosten gehen alleine zu Lasten des Hundehalters.

§ 9 Haftung: (1) Der Hundehalter versichert, dass der in Betreuung gegebene Hund sein Eigentum ist und eine rechtsgültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine aktuelle Bestätigung der Versicherung ist bei der Abgabe zu hinterlegen. (2) Die Aufnahme des Hundes in die Betreuung des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ erfolgt auf eigene Gefahr des Hundehalters. Der Hundehalter haftet für die durch den zu betreuenden Hund verursachte Personen-, Sach- oder Vermögensschäden. (3) Die Haftung des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ ist für Schadensersatzansprüche und für jeden einzelnen Schadensfall entsprechend der Betriebshaftpflichtversicherung des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ auf 1.000.000 € begrenzt. Sofern im einzelnen Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht, beschränkt sich die Haftung auf 100.000 €. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Inhaber des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen und/oder für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt hiervon ausgenommen. (4) Für eigene mitgebrachte Gegenstände des Hundehalters wie Körbe, Decken, Boxen, Spielzeug, Leinen, u. ä. übernimmt das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ keine Haftung.

§ 10 Vorzeitige Abholung: Der Hundehalter ist verpflichtet, eine Kontaktperson zu nennen, die das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ jeder Zeit nachrichtlich erreichen kann. Der Hundehalter bzw. die Kontaktperson wird durch das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ unverzüglich benachrichtigt, wenn bei seinem Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten oder der Hund Eingewöhnungsprobleme zeigt, die das gewöhnliche Maß übersteigen. Sie wird des Weiteren benachrichtigt, wenn der zu betreuende Hund in dem Hundehotel LIEBLINGSPLATZ Aggressionsverhalten bzw. Angstverhalten zeigt, das eine gefahrenlose Führung unmöglich macht. Der Hundehalter hat in diesen Fällen Sorge zu tragen, dass der Hund durch ihn oder durch die Kontaktperson gegebenenfalls abgeholt wird.

§ 11 Nichtabholung/Tierheim: Der Hundehalter verpflichtet sich, den in das Hundehotel gegebenen Hund umgehend nach Ablauf der vereinbarten Aufenthaltsdauer abzuholen. Bei Nichtabholung wird der Hund nach 10 Tagen in ein Tierheim, welches das Hundehotel aussucht, abgegeben. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden dem Hundehalter in Rechnung gestellt. Bis dahin verlängert sich der Vertrag am vereinbarten Abholtag automatisch um 10 Tage. Für jeden zusätzlichen Tag ist der jeweilige Tagessatz / Übernachtungssatz zu entrichten. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ behält es sich vor den Hund gegebenenfalls anderweitig unterzubringen, wenn das Hundehotel nach der vereinbarten Betreuungszeit ausgelastet ist.

§ 12 Betriebsgelände: Der Kunde verpflichtet sich, das Betriebsgelände nur im halböffentlichen Empfangsbereich zu betreten. Alle Hunde sind bei Betreten des Betriebsgeländes des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ grundsätzlich anzuleinen. Ein Zutritt zum weiteren Betriebsgelände einschließlich der Freiflächen ist ohne Einverständnis oder Aufforderung nicht erlaubt und erfolgt auf eigene Gefahr. Die Benutzung der PKW-Parkplätze erfolgt auf eigene Gefahr.

§ 13 Kundendaten: Der Kunde erklärt sich bereit, dass die erhobenen Personendaten und sachbezogenen Daten in die Kundenkartei aufgenommen werden. Diese Daten werden ausschließlich für die professionelle Tierbetreuung genutzt und nicht an Dritte weiter gegeben. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ behält sich vor, während der Betreuung Fotos oder Videos aufzunehmen. Der Hundehalter des zu betreuenden Hundes erklärt sich mit der Veröffentlichung dieser Materialien durch das Hundehotel auf der Homepage und anderen Medien einverstanden.

§ 14 Bilder und Videos: Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ nutzt erstellte Bilder und Videos für Internetauftritte und Statusmeldungen an die Hundehalter über ihre Tiere. Die im Hundehotel entstanden Aufnahmen sind Eigentum des Hundehotels LIEBLINGSPLATZ. Alle Rechte am Bild besitzt das Hundehotel.,

§ 15 Stornierung: Stornierungen des gebuchten Aufenthalts sind bis vier Wochen vor der Buchung kostenfrei. Bei Stornierungen zwei bis drei Wochen vor Aufenthaltsantritt fallen 50% der Buchungskosten an. Bei Stornierungen einer Woche vor der Buchung wird der komplette Buchungsbetrag fällig.

§ 16 Ablehnungsrecht: Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ hat die Entscheidungsbefugnis, Anfragen und Aufträge jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.

§ 17 Schlussbestimmungen: Die Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen rechtswidrig oder ungültig sein oder werden, so bleiben die weiteren Bedingungen im Übrigen wirksam. Das Hundehotel LIEBLINGSPLATZ und der Kunde werden die nichtige Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem gewollten rechtlichen und wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung der Vertragspartner am nächsten kommt. Eine solche Bestimmung gilt als vereinbart.

Stand: 26. Mai 2023